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Datenschutz Audits

DatenschutzSicher ist sicher

Sollten Sie nicht nach § 4 ff Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) dazu verpflichtet sein einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, Sie aber dennoch wünschen Ihr Unternehmen hinsichtlich der Einhaltung des BDSG bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, überprüfen zu lassen, so kann dies durch ein Datenschutzaudit erreicht werden.

Hierbei werden alle Datenverarbeitungssysteme und Personen, die mit der Datenverarbeitung beschäftigt sind, im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes überprüft und eine Handlungsempfehlung ausgesprochen.

Durch ein erfolgreiches Datenschutzaudit können Sie sicherstellen, dass Sie bei möglichen stichprobenartigen Untersuchungen durch das Landesamt für Datenschutz auf der sicheren Seite stehen. – Andernfalls kann dies zu hohen Bußgeldern führen.
Man muss das Rad nicht neu erfinden und wir helfen Ihnen dabei Ihr Unternehmen auf die Anforderungen des BDSG vorzubereiten.

Weitere Informationen über Datenschutzaudits können Sie telefonisch unter 0211 / 310 91-0 anfordern